Pfarrgemeinderat
In der Satzung des Bistums Osnabrück sind die Aufgaben des Pfarrgemeinderates beschrieben:
Als demokratisch gewähltes Gremium nimmt er teil an der Leitungsaufgabe der Pfarrgemeinde.
Anerkannt durch den Bischof ist er beauftragt, die pastorale Arbeit vor Ort mit zu gestalten und mit zu verantworten.
Der Pfarrgemeinderat soll dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde dienen. Dabei ist er
- der Verkündigung der Frohen Botschaft Jesu Christi (Martyria),
- der Feier des Glaubens in den verschiedenen liturgischen Formen (Liturgia)
- und dem sorgenden Bemühen um die vielfältigen Nöte der Menschen (Diakonia)
verpflichtet.
Wahlen für die nächste Wahlperiode 2022 – 2026 sind am 6. November 2022
PGR St. Antonius
Wahlperiode 2018– 2022:
Vorstand:
Heinz-Josef Dreyer (1. Vorsitzender)
Marc Engelhardt(2. Vorsitzender)
Klaus Sprekelmeyer (Schriftführer)
Franzi Fischer (Vertreterin der Jugend)
Geborene Mitglieder:
Pfarrer Bruder Markus Steinberger ofm
Gemeindereferentin Silke Klemm
Die übrigen hauptamtlichen MitarbeiterInnen gehören dem Pfarrgemeinderat ohne Stimmrecht an.
gewählte Mitglieder:
Marc Engelhardt
Heinz-Josef Dreyer
Gerthild Klöker
Till Ketteler
Michael Langer
Pia Seelhöfer
Franziska Fischer
Christiane Hölscher
Helen-Caroline Räwer
Gabriele Ries
Klaus Sprekelmeyer
Gastmitglied der Partnergemeinde Herz-Jesu:
Bettina Glasmeyer
PGR-Ausschüsse
Ausschüsse des PGR St. Antonius:
- Eine-Welt-Kreis (ökumenisch)
- Festausschuss
- Gemeinde-Caritas
- Hausrat (mit KV - zur Regelung der Benutzung des Pfarrheims)
- Jugendausschuss (zusammen mit den Pfarrleitungsteams aus den Verbänden und Gruppierungen)
- Katechese und Schule
- Liturgieausschuss (gemeinsam mit Herz-Jesu)
- Öffentlichkeitsarbeit (gemeinsam mit Herz-Jesu)
Der Pfarrgemeinderat arbeitet in folgenden Einrichtungen mit:
- Pädagogischer Beirat des Kindergartens (mit KV)
- Delegation in der Dekanats-Arbeitsgemeinschaft der Pfarrgemeinderäte
PGR Herz-Jesu
Wahlperiode 2018 – 2022:
Vorstand:
Christoph Geffert (1. Vorsitzender)
André Vortkamp (2. Vositzender)
Esther Ohle (Schriftführerin)
Geborene Mitglieder:
Pfarrer Bruder Markus Steinberger ofm
Gemeindereferentin Silke Klemm
Die übrigen hauptamtlichen MitarbeiterInnen gehören dem Pfarrgemeinderat ohne Stimmrecht an.
gewählte Mitglieder:
Jörg Fricke
Jutta Fahlbusch
André Vortkamp
Bettina Glasmeyer
Christoph Geffert
Claus Vennemann
Esther Ohle
Rosita Festag
berufene Mitglieder:
Emily Averdiek
Jonathan Meyer
Gastmitglied der Partnergemeinde St. Antonius: Pia Seelhöfer
PGR-Ausschüsse
Der PGR Herz-Jesu hat folgende Ausschüsse:
- Gemeinde-Caritas
- Katechese und Schule
- Liturgieausschuss (gemeinsam mit St. Antonius)
- Mission-Entwicklung-Frieden (MEF)
- Öffentlichkeitsarbeit (gemeinsam mit St. Antonius)
Der Pfarrgemeinderat arbeitet in folgenden Einrichtungen mit:
- Pädagogischer Beirat des Kindergartens (mit KV)
- Delegation im Beirat des Caritas-Pflegezentrums
- Delegation in der Dekanats-Arbeitsgemeinschaft der Pfarrgemeinderäte
Wahlzeiten
Wahlberechtigt für Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde,
die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Für den Pfarrgemeinderat in St. Anonius dürfen höchstens 7 Mitglieder angekreuzt werden.
- Für den Pfarrgemeinderat in Herz Jesu dürfen höchstens 6 Mitglieder angekreuzt werden.
- Für den Kirchenvorstand müssen höchstens 10 Mitglieder angekreuzt werden.
Wahlbezirke und Wahllokale
Bitte gehen Sie in Ihrem Wahlbezirk wählen, das heißt in dem
Gemeindeteil, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben!
Kirchengemeinde St. Antonius, Holzhausen-Ohrbeck
Pfarrheim St. Antonius, Am Boberg 7
Samstag, 05.11.2022 |
keine Wahlzeit |
Sonntag, 6.11.2022 | 9:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr |
Kirchengemeinde Herz-Jesu, Alt-Georgsmarienhütte
Raum St. Marien (Zugang über Kirchplatz), Ulmenstr. 11
Samstag, 05.11.2022 | 16.00 bis 16:45 Uhr und 17:45 bis 19:00 Uhr |
Sonntag, 06.11.2022 | 13:30 bis 14:30 Uhr und 16:15 bis 18:00 Uhr |
Briefwahl
Wenn Sie am Wahlwochenende aus irgendeinem Grund verhindert sind, können Sie am Briefwahl-Verfahren teilnehmen.
Die Unterlagen hierfür erhalten Sie während der Öffnungszeiten der Pfarrbüros
Wahlberechtigt für Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde,
die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Für den Pfarrgemeinderat in St. Antonius dürfen höchstens 7 Mitglieder angekreuzt werden.
- Für den Pfarrgemeinderat in Herz Jesu dürfen höchstens 6 Mitglieder angekreuzt werden.
- Für den Kirchenvorstand dürfen höchstens 10 Mitglieder angekreuzt werden.
Briefwahl Pfarrgemeinderat
- Füllen Sie den Stimmzettel zur Wahl des Pfarrgemeinderates aus.
Für den Fall, dass Sie wahlberechtigte Kinder unter 16 Jahren haben, können Sie stellvertretend für diese das Stimmrecht ausüben (Familienwahlrecht). In diesem Falle erhalten Sie zusätzlich für jedes Kind unter 16 Jahren einen weiteren Stimmzettel (Stimmzettel für das Familienwahlrecht). Füllen Sie auch diese(n) Stimmzettel aus. - Stecken Sie bitte den ausgefüllten Stimmzettel in den mit "Pfarrgemeinderat" gekennzeichneten Briefumschlag und kleben Sie diesen zu.
(Nicht zugeklebte Briefumschläge sind ungültig.) - Füllen Sie den Briefwahlschein Pfarrgemeinderat aus.
(Achten Sie bitte darauf, dass alle Angaben gemacht werden.)
Briefwahl Kirchenvorstand
- Füllen Sie den Stimmzettel zur Wahl des Kirchenvorstandes aus.
- Stecken Sie bitte den ausgefüllten Stimmzettel in den mit "Kirchenvorstand" gekennzeichneten Briefumschlag und kleben Sie diesen zu.
(Nicht zugeklebte Briefumschläge sind ungültig.) - Füllen Sie den Briefwahlschein Kirchenvorstand aus.
(Achten Sie bitte darauf, dass alle Angaben gemacht werden.) - Zum Schluss stecken Sie bitte den Briefwahlschein Pfarrgemeinderat zusammen mit dem bereits zugeklebten Briefumschlag, in dem der ausgefüllte Stimmzettel Pfarrgemeinderat steckt,
sowie den Briefwahlschein Kirchenvorstand zusammen mit dem bereits zugeklebten Briefumschlag, in dem der ausgefüllte Stimmzettel Kirchenvorstand steckt, in einen zweiten Briefumschlag, kleben diesen zu und senden ihn an den Wahlvorstand Ihrer Kirchengemeinde.
Der Wahlbrief muss bis spätestens Fr. 4. November 2022 um 18:00 Uhr
im Pfarrbüro (Briefkasten im Vorraum) eingetroffen sein.